- Schlagversuch
- Schlagversuch,mechanisch-technologisches Prüfverfahren, bei dem Werkstoffproben oder auch Werkstücke einer ein- beziehungsweise mehrmaligen oder dauernden Beanspruchung auf Schlag ausgesetzt werden und das u. a. zur Ermittlung der Schlagfestigkeit und -zähigkeit sowie der Schlaghärte (Härteprüfung) dient. Nach der Beanspruchungsart unterscheidet man neben dem Schlagversuch im engeren Sinn (Schlagbeanspruchung einer an den Enden beziehungsweise am Rand aufliegenden Probe) den Schlagbiegeversuch, den Schlagzugversuch (an glatten oder gekerbten Probestäben), den Schlagstauchversuch (an zylindrischen oder prismatischen Proben), den Schlagverdrehversuch (an glatten Probestäben) und den Sprengversuch. In den verwendeten Schlagprüfgeräten gibt ein Schlagenergieträger (Fallbär beim Fallwerk, Schlaghammer beim Pendelschlagwerk, Schlagbolzen beim Federschlagwerk, Sprenggase u. a.) in einem kurzen Zeitintervall seine kinetische Energie zum Teil an die Probe ab, wobei diese plötzliche elastische oder plastische Formänderungen erfährt. Die Schlaggeschwindigkeiten liegen zwischen 5 und 15 m/s, bei Hochgeschwindigkeitsumformung bis zu 100 m/s.
Universal-Lexikon. 2012.